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09Apr

Die Wahl von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern städtischer Betriebe und Gesellschaften in die Hand des Rates

Die Wahl von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern städtischer Betriebe und Gesellschaften muss wieder Sache des Rates der Stadt Soest werden

Mit den Auslagerungen kommunaler Aufgaben in Soest, in eine gGmbH beim Klinikum Stadt Soest, in eine Anstalt öffentlichen Rechts, siehe Kommunalbetrieb Soest, einem Eigenbetrieb ZGW Gebäudewirtschaft und die als GmbH`s geführten Stadtwerke Soest, Wirtschaftsförderung und Stadthallen-Gesellschaft, haben sich mit diesen unterschiedlichen Rechtsformen für kommunale Betriebe undurchschaubaren Strukturen entwickelt.

So hat die Stadt Soest mit ihren Beteiligungen und Unternehmen sich zwar zu einem „Konzern Stadt“ entwickelt, aber im Ergebnis ist hier ein Verlust der Übersichtlichkeit und der politischen Steuerung festzustellen.

Um den genannten strukturellen Defiziten des „Konzerns Stadt“ zu begegnen, ist es dringend notwendig, die demokratisch legitimierte Steuerung und Kontrolle durch den Rat der Stadt Soest zu verbessern und auf Dauer zu gewährleisten.

Über klare und transparente politische Ziele für Produkte, Qualität und Kosten sind die Bedingungen für die Gewährleistung öffentlicher Aufgaben festzuschreiben.

Dazu ist ein wirksames, im Haupt- und Finanzausschuss angedocktes Beteiligungscontrolling unerlässlich. Auch eine Rekommunalisierung (auch bei Vergabe) von ausgelagerten Aufgaben darf dabei nicht tabu sein.

Bündnis90/Die Grünen haben als  ersten Schritt in diese Richtung die Änderung der Gesellschaftsverträge der städtischen GmbHs in der Ratssitzung am 24.März beantragt.

Ziel dieses Antrages ist es, dass die Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften und Betriebe künftig wieder vom Rat der Stadt Soest gewählt werden sollen. Dazu gehören auch die Änderung und die Verlängerung dieser Verträge. Diese Aufgabe war in einer Neufassung der Gesellschaftsverträge den Aufsichtsräten übertragen worden.

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